Kapitaleinkünfte & Interactive Brokers

Steuerliche Besonderheiten bei Interactive Brokers erfordern Expertise. Wir bereiten Ihre Transaktionen korrekt auf und schaffen steuerliche Transparenz.

Steuerliche Besonderheiten bei Interactive Brokers

Interactive Brokers bietet seine Leistungen über diverse Partnerfirmen auch im deutschsprachigen Raum an. Der europäische Markt wird bei allen Partnern mittels der irischen Brokerlizenz von Interactive Brokers abgewickelt. Aufgrund dieser Tatsache kann IB keine klassische Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge ausstellen. Dies führt in der Praxis oft zu Problemen mit der deutschen Finanzverwaltung.

Es besteht zwar vereinzelt die Möglichkeit, einen Steuerreport für Ihre Einkommensteuererklärung zu generieren, jedoch stellt dieser nicht zu 100 % sicher, dass alle Ihre Transaktionen richtig abgebildet werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Transaktionen entsprechend für Ihr Finanzamt aufzubereiten.

„Trading ist für uns eine Herzensangelegenheit. Gerade bei internationalen Brokern wie Interactive Brokers entstehen häufig steuerliche Besonderheiten. Unser Ziel ist es, Ihre Transaktionen so aufzubereiten, dass sie für das Finanzamt nachvollziehbar und steuerlich korrekt dargestellt werden.“

— Marco Ludwig, Steuerberater L&V Tax

Maßgeschneiderte Lösungen für Trading-Depots im Privat- und Betriebsvermögen

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Firmendepots bei Interactive Brokers zu führen. Im Gegensatz zu einem Depot im Privatvermögen müssen bei einem Depot im Betriebsvermögen alle Ihre Transaktionen in Ihrer Buchhaltung verbucht werden. Es ist also eine Wertpapierbuchhaltung notwendig. Dies ist meist teuer und zeitaufwändig.

Auch für Depots im Betriebsvermögen können wir Ihnen daher eine maßgeschneiderte und automatisierte Lösung anbieten. Verfügbar für alle nationalen IB Anbieter. Wir bieten Ihnen für jede Situation eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung.

Wir sind selber Trader, daher sind uns die Abläufe am Kapitalmarkt bestens bekannt.