Ab dem 01. Januar 2025 muss jeder Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen, elektronisch weiterverarbeiten und revisionssicher digital abspeichern. Darüber hinaus darf jeder Unternehmer ab dem 01. Januar 2025 elektronische Rechnungen an andere Unternehmer versenden. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.